Wir planen und realisieren ...
- GROSS- UND HOCHFEUERWERK
- SEE - UND WASSERFEUERWERK
Preise / Extras
(firmeneigene Schwimmponton-Technik, 2 to Tragkraft,
ca. 40 qm Nutzfläche, zerlegbar und transportabel, Modulsystem, nahezu beliebig erweiterbar) - BAROCK - UND BODENFEUERWERKE
- MUSIKFEUERWERKE
- KOMBINIERTE FEUERWERKE
- KLEINFEUERWERK
- LICHTERGRAPHIKEN
- BENGALBELEUCHTUNG
- FIRMENLOGOS / FEUERSCHRIFTEN
- ILLUMINATION (von Objekten)
- TAGES - / TECHNISCHES FEUERWERK
- INDOOR-FEUERWERK (Preise auf Anfrage)
... zum Beispiel Seefeuerwerk
Voraussetzungen:
- Der Abbrennplatz / Veranstaltungsort sollte geeignet und groß genug sein, um Sicherheitsabstände einhalten zu können; und er sollte für Ihr Publikum gut einsehbar sein. Rufen Sie an und vereinbaren Sie einen Ortstermin. Danach kann das Feuerwerk hinsichtlich Art und Größe definitiv festgelegt werden.
- Vorschriften
Feuerwerke sind anzeigepflichtig. Der verantwortliche Feuerwerker schaltet die Anzeige bei den zuständigen Behörden. Die Gewerbeaufsichtsämter prüfen die Anzeige. Falls keine Einwände bestehen kann das Feuerwerk stattfinden. - Zustimmung
Für die Anzeige des Feuerwerks benötigen wir die schriftliche Zustimmung der/des Grundstückseigentümer(s)
Formular hier und einen Lageplan zur Vorlage bei den Behörden.
- Wichtig!
Die Anzeigefrist bei den Behörden beträgt 2 Wochen, bei Abbrennplätzen in unmittelbarer Nähe öffentlicher Verkehrswege (Eisen- und Autobahn, Schiffahrtsstraßen usw) jedoch 4 Wochen, jeweils zuzüglich 1 Woche für die Bearbeitung durch uns. Die Gewerbeaufsichtsämter können bei Nichteinhaltung der Frist eine Ausnahmegenehmigung erteilen.
© 2006-2013 PyroControl Feuerwerke
Letzte Aktualisierung: 18.12.2013
Letzte Aktualisierung: 18.12.2013