... als Profiveranstalter(in) nutzen Sie die Anziehungskraft von pyrotechnischen Darbietungen für ihr Projekt.
Sie sind Geschäftsmann /-frau ...
... und suchen ein Highlight z.B. für Ihr Kundenevent / Jubiläum, usw.
Sie sind Privatveranstalter ...
... und möchten Ihren Gästen etwas Außergewöhnliches bieten.
Voraussetzungen:
- Der Abbrennplatz / Veranstaltungsort sollte geeignet und groß genug sein, um Sicherheitsabstände einhalten zu können; und er sollte für Ihr Publikum gut einsehbar sein. Ein Ortstermin ist ggf. erforderlich. Danach kann das Feuerwerk hinsichtlich Art und Größe definitiv festgelegt werden.
- Vorschriften
Feuerwerke sind anzeigepflichtig. Der verantwortliche Feuerwerker schaltet die Anzeige bei den zuständigen Behörden. Die Gewerbeaufsichtsämter prüfen die Anzeige. Falls keine Einwände bestehen kann das Feuerwerk stattfinden. - Zustimmung
Für die Anzeige des Feuerwerks benötigen wir die schriftliche Zustimmung der/des Grundstückseigentümer(s)
Formular hier und einen Lageplan zur Vorlage bei den Behörden. - Hinweis:
Die Anzeigefrist bei den Behörden beträgt 2 Wochen, bei Abbrennplätzen in unmittelbarer Nähe öffentlicher Verkehrswege (Eisen- und Autobahn, Schiffahrtsstraßen usw) jedoch 4 Wochen, jeweils zuzüglich 1 Woche für die Bearbeitung durch uns. Die Gewerbeaufsichtsämter können bei Nichteinhaltung der Frist eine Ausnahmegenehmigung erteilen.
© 2006-2009 PyroControl Feuerwerke
Letzte Aktualisierung: 14.01.2010
Letzte Aktualisierung: 14.01.2010




