- Was kostet Feuerwerk?
Die Kosten sind nicht pauschal zu beziffern. Der Preis richtet sich nach Art und Umfang des Feuerwerks. Hierzu bedarf es klärender Gespräche im Vorfeld (Anlass, wieviele Zuschauer, Dauer der Darbietung, Highlight oder Programmpunkt usw). Teilen Sie uns einfach Ihre Wünsche mit – wir schaffen Klarheit im gemeinsamen Gespräch, auch gerne vor Ort nach Abstimmung bzw Erfordernis. Hilfreich ist die Vorgabe eines Budgets, das Ihnen zur Verfügung steht - Angebote / Preisvergleich
Grundsätzlich ist ein Preis-/Leistungsvergleich bei Feuerwerksangeboten nicht möglich, da keine genormten Angebotsrichtlinien existieren. Selbst detaillierte Angebote (z.B. nach Stückzahl, Kalibergrößen usw) sind nicht wirklich vergleichbar – zu viele Parameter können den Preis beeinflussen. Auch geht es ja bei Feuerwerk primär um den „künstlerischen Ausdruck“ der einer Normierung prinzipiell entgegensteht, ja entgegenstehen muß – wenn es Kunst bleiben soll.
Deshalb: achten Sie auf die Seriosität des Anbieters. Die Dienstleistung „Feuerwerk“ ist kein Billigartikel, sondern eine Mixtur aus solider Handwerks- und kreativer Ingenieurkunst bzw künstlerischer Leistung. Oder wie die Fa. Pulver Fischer GmbH / Hechingen proklamiert: ....Feuerwerke sind Vertrauenssachen.... gemeint ist wahrscheinlich ... „Feuerwerk ist Vertrauenssache“..... Dem ist nichts hinzuzufügen. - Kommen zum Angebotspreis Extra-Kosten hinzu?
Unter Umständen Ja: Zum Beispiel für Feuerwehreinsatz, Sperrung bzw. Sicherung öffentlicher Verkehrswege, sonstige Gebühren usw. - je nach Erfordernis bzw. behördlichen Auflagen. Diese Kosten können im Angebotspreis nicht enthalten sein, da sie ortsabhängig unterschiedlich hoch anfallen können. - Was kostet Musikfeuerwerk?
Hier muss unterschieden werden zwischen dem jeweiligen Grad der Synchronität. Unsynchrone Feuerwerke mit Hintergrundbeschallung sind deutlich günstiger als musiksynchrone Feuerwerke oder Pyro-Musicals. Im konkreten Fall arbeiten wir gerne einen detaillierten Kostenvoranschlag aus. Zur Klärung der Rahmenbedingungen (Musikauswahl, Beschallung, Dauer, Örtlichkeit, usw.) rufen Sie uns unverbindlich an. - Muss ein Profifeuerwerk genehmigt werden?
Nein. (ausgenommen Indoor-Feuerwerk). Von Profis projektierte Feuerwerke unterliegen dem sogenannten Anzeigeverfahren; der verantwortliche Pyrotechniker schaltet eine Anzeige und reicht bei der zuständigen Behörde die erforderlichen Unterlagen ein. Die Behörden (Gewerbeaufsichtsämter) prüfen die Anzeige; falls keine Einwände vorliegen kann das Feuerwerk stattfinden. Indoor-Feuerwerk bedarf der zusätzlichen Genehmigung des zuständigen Ordnungsamtes sowie der für den Brandschutz zuständigen Stellen. - Welche Unterlagen braucht der Pyrotechniker für die Anzeige?
1) die schriftliche Zustimmung des/der Grundstückseigentümer und/oder Pächter Formular hier
2) einen möglichst aktuellen Lageplan zum Eintrag der Sicherheitsabstände.
3) die Zustimmung bzw. Zurkenntnisnahme der Gemeinde/Stadt (nicht Genehmigung!)
Formular hier - Muss ich als Auftraggeber/Veranstalter frühzeitig ordern oder kann ich kurzfristig bestellen?
Ihre Bestellung sollte 3 Wochen vor dem Abbrenntermin bei uns eingehen - bei Abbrennplätzen in unmittelbarer Nähe von öffentlichen Verkehrswegen, wie Autobahnen, Bahnlinien oder Schiffahrtsstraßen beträgt unsere Vorlaufzeit jedoch 5 Wochen. - Ist es möglich ein Feuerwerk kurzfristig, z.B. nächste Woche durchzuführen?
In aller Regel Ja. Wir beantragen in diesem Fall eine Anzeigefrist-Verkürzung (Die Ausnahmegenehmigung ist gebührenpflichtig, in Bayern ca. 77,- EUR). - Wie groß müssen Sicherheitsabstände sein?
Bei Klasse-II-Feuerwerk reicht ein Schutzradius von ca. 30-40 m aus. Für Großfeuerwerk sind die Abstände kaliber- und steighöheabhängig geregelt. In unmittelbarer Nähe sollten keine besonders brandempfindlichen Objekte vorhanden sein. Falls doch, sind besondere Schutzmaßnahmen erforderlich. Für die Indoor-Feuerwerke gelten besondere Regelungen. - Darf Feuerwerk zu jeder Uhrzeit abgebrannt werden?
Nein. Im Winter muss ein Feuerwerk um 22.00 Uhr beendet sein. Während der mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ) dürfen Feuerwerke bis 22.30 Uhr abgebrannt werden. In den Monaten Mai, Juni, Juli und neuerdings (geplant) auch im August wird diese Grenze auf 23.00 Uhr verschoben. - Wie steht es mit der Sicherheit?
Die Sicherheit Ihres Publikums/Ihrer Gäste hat höchste Priorität. Die von uns eingesetzten Produkte sind qualitätsüberwacht und haben sich unter extremen Bedingungen bewährt. Selbstverständlich ist die Firma PyroControl den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend haftpflichtversichert - europaweit gültig - Kann Feuerwerk bei jedem Wetter stattfinden?
Nein. Bei Unwetter oder Sturm ist der Abbrand nicht sinnvoll bzw. aus Sicherheitsgründen nicht zulässig. Bei normalen Regenverhältnissen sind die Feuerwerkskörper durch Spezialfolien geschützt. “The Operators get wet, but the Fireworks stay dry!” Bei Nebel bzw. hoher Luftfeuchte z.B. in Flußnähe oder ähnlich sind beim Abbrennen Pausen zu berücksichtigen.
© 2006-2013 PyroControl Feuerwerke
Letzte Aktualisierung: 08.11.2011
Letzte Aktualisierung: 08.11.2011